Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
94.059 |
Internationale
Betäubungsmittelübereinkommen. Beitritt |
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Conventions internationales
sur les stupéfiants. Adhésion |
Botschaft: 22.06.1994 (BBl III 1273 / FF III 1249)
Ausgangslage
Mit dieser Botschaft legt der Bundesrat dem Parlament das
Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe und das Zusatzprotokoll von 1972 zum
Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel zur Genehmigung vor. Die beiden
internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen ergänzen das Einheits-Übereinkommen von
1961, das die Schweiz bereits 1968 ratifiziert hat. Der Beitritt der Schweiz zu den
erwähnten zwei Übereinkommen, denen bis Mai 1994 129 bzw. 124 Staaten angehören,
entspricht einem langjährigen dringenden Wunsch der internationalen Völkergemeinschaft.
Er soll die bestehenden Lücken der internationalen Kontrolle schliessen, die das
Abseitsstehen der Schweiz bislang zur Folge hatte. Die Schweiz hat sich im Laufe der Jahre
zu einem Umschlagplatz für psychotrope Stoffe entwickelt, dem mangels entsprechender
gesetzlicher Grundlagen nicht beizukommen war. Zur Umsetzung der Übereinkommen schlägt
der Bundesrat eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Dem Bund und den Kantonen
wird durch die Psychotropen- und die Vorläuferkontrolle zum Teil beträchtliche
Mehrarbeit erwachsen. Es sollen für deren Überwachung auch private Berufsorganisationen
beigezogen werden.
Verhandlungen
SR |
15.12.1994 |
AB 1994, 1328 |
NR |
21.03.1995 |
AB 1995, 769 |
SR / NR |
24.03.1995 |
Schlussabstimmungen (43:0 /
108:56)
(einzig zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel) |
Im Ständerat entstand aufgrund von zwei
Rückweisungsanträgen aus gegensätzlichen Positionen eine lebhafte Diskussion.
Kommissionssprecher Schüle (R, SH) bemerkte, dass mit einem Beitritt zu diesen zwei
Übereinkommen die grosse Weichenstellung in der nationalen Drogenpolitik noch offen
bleibe. Die Massnahmen richteten sich gezielt gegen den internationalen Drogenhandel. Die
Antragsteller liessen sich von den Befürworterinnen und Befürwortern der Vorlage
überzeugen und zogen ihre Anträge zurück. Bei der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes nahm die kleine Kammer nur zwei kleine Änderungen des
Bundesratsentwurfs vor. Der Beitritt zu den zwei Abkommen wurde mit 22 zu 3
beziehungsweise mit 20 zu 1 Stimme genehmigt.
Auch im Nationalrat wurden aus verschiedenen
Gründen Rückweisungsanträge gestellt. Eine Minderheit Rechsteiner (S, SG) meldete
Bedenken an: für die Legalisierung von Cannabis würden neue Hürden errichtet und die
neue Regelung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln müsse auch in der Heilmittelgesetzgebung
berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wollte Keller (D, BL) erreichen, dass die
Schweiz zusätzlich das dritte internationale Abkommen, das sogenannte Wiener
Übereinkommen von 1988, ratifiziere. Beide Rückweisungsanträge wurden abgelehnt und den
zwei Abkommen mit 108 gegen 42, bzw. mit 107 gegen 42 zugestimmt. Bei der Revision des
Betäubungsmittelgesetzes wollte Rechsteiner bereits eine Kurskorrektur der
schweizerischen Drogenpolitik vornehmen. Ihm wurde entgegnet, dies sei nicht der richtige
Zeitpunkt. Der Revision wurde im Sinne des Ständerates zugestimmt.
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